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Bereiten Sie Ihre Finanzierung professionell vor.

Für Ihre Immobilie benötigen Sie Eigenkapital.
 
Sparen Sie die Nebenkosten in bequemen Raten an. Die Bausparsumme erhalten sie oft schon bei 40-prozentiger Ansparung.
 
Erhöhen Sie den Eigenanteil über ein Bauspardarlehen und reduzieren Sie die Kreditkosten bei der Bank.

 

Abwicklung des Bausparens

Sparphase - In der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben angesammelt. Der Bausparer ist vertraglich verpflichtet den Bausparvertrag mindestens mit dem Regelsparbeitrag (je nach Tarif monatlich zwischen 3 Promille und 10 Promille der Bausparsumme) zu besparen. Die Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich etc.) kann vom Bausparer selbst gewählt werden. Die meisten Bausparkassen haben in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann.

Flexibilität - Wir überprüfen die Bausparangebote
Verträge müssen sehr flexibel sein. Wechsel innerhalb der Bausparkasse sollte bis zur Zuteilung möglich sein, um den optimalen Tarif auszuwählen. Splitting des Vertrages sollte bequem möglich sein.

Zuteilung -

Als Zuteilung des Bausparvertrags wird die grundsätzliche Freigabe seitens der Bausparkasse zur Auszahlung bezeichnet. Zum Zeitpunkt der Zuteilung kann der Bausparer sich das Guthaben und - nach Stellung einer ausreichenden Sicherheit - das Darlehen auszahlen lassen. Eine Zuteilung des Bausparvertrages kann erfolgen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse. In der Regel werden folgende Zuteilungsvoraussetzungen vereinbart:
Mindestguthaben: Das Bausparguthaben muss einen vertraglich festgelegten Prozentsatz (in der Regel 40 oder 50 Prozent) der Bausparsumme erreicht haben. Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Leistungen (inklusive der vermögenswirksamen Leistungen), sowie der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämien bezeichnet.
Mindestvertragsdauer: Zeitraum, der zwischen Abschluss und frühestmöglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt.
Mindestbewertungszahl: Vertraglich festgelegte Bewertungszahl, die für eine Zuteilung mindestens erreicht werden muss.