|
Bausparen |
FinanzKontor Tauberfranken GmbH und Co. KG | |
| Finanzierung Bausparen Darlehen/Hypothek KFW-Darlehen Photovoltaik Energiedarlehen
Girokonten |
Bereiten
Sie Ihre Finanzierung professionell vor.
Für Ihre Immobilie benötigen Sie Eigenkapital.
Sparen
Sie die Nebenkosten in bequemen Raten an. Die Bausparsumme erhalten
sie oft schon bei 40-prozentiger Ansparung.
Erhöhen
Sie den Eigenanteil über ein Bauspardarlehen und reduzieren Sie die
Kreditkosten bei der Bank.
Abwicklung des Bausparens Sparphase - In der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben angesammelt. Der Bausparer ist vertraglich verpflichtet den Bausparvertrag mindestens mit dem Regelsparbeitrag (je nach Tarif monatlich zwischen 3 Promille und 10 Promille der Bausparsumme) zu besparen. Die Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich etc.) kann vom Bausparer selbst gewählt werden. Die meisten Bausparkassen haben in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann. Flexibilität
- Wir überprüfen die
Bausparangebote Zuteilung -
•Als
Zuteilung des Bausparvertrags wird die grundsätzliche Freigabe
seitens der Bausparkasse zur Auszahlung bezeichnet. Zum Zeitpunkt der
Zuteilung kann der Bausparer sich das Guthaben und - nach Stellung
einer ausreichenden Sicherheit - das Darlehen auszahlen lassen. Eine
Zuteilung des Bausparvertrages kann erfolgen, wenn die
Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien für die
Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
(ABB) festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse. In der
Regel werden folgende Zuteilungsvoraussetzungen vereinbart:
•Mindestguthaben:
Das Bausparguthaben muss einen vertraglich festgelegten Prozentsatz
(in der Regel 40 oder 50 Prozent) der Bausparsumme erreicht haben. Als
Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag
geleisteten Leistungen (inklusive der vermögenswirksamen Leistungen),
sowie der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämien bezeichnet.
•Mindestvertragsdauer:
Zeitraum, der zwischen Abschluss und frühestmöglichem
Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt.
•Mindestbewertungszahl:
Vertraglich festgelegte Bewertungszahl, die für eine Zuteilung
mindestens erreicht werden muss.
•
|