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Berufsunfähigkeit |
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Unter
der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde
Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder
Invalidität.
Bei
Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen.
Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der
Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene
noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen
und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen
Beruf nicht mehr ausüben.
Gegen
die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall
liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor.
Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen
Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit
versichert.
In der
gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001 die
Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961
geboren wurden, und das auch nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung
bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI. Falls ein Arbeitnehmer nur
noch zur Hälfte seiner Arbeit nachgehen kann, erstattet die Berufsunfähigkeitsversicherung
teilweisen Ausgleich schon ab der Pflegestufe 1.
Im
Berufsunfähigkeitsvergleich hat sich gezeigt, dass überwiegend
Menschen mit psychischen Leiden von der Berufsunfähigkeit betroffen
sind. Häufig treten die Erscheinungen hier sehr langsam und schleichend
auf und auch körperliche Beschwerden, die dazu führen, dass eine
Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen muss, haben oft schon im
Verborgenen ihre Vorgeschichte.
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