Immobilien immer noch attraktiv
Nicht nur die gesamte Bauwirtschaft, sondern auch Banken,
Bausparkassen und insbesondere Immobilienvertriebe prophezeiten den
immobilientechnischen Untergang des Abendlandes, als der Finanzminister
Ende 2005 der Eigenheimzulage den Garaus machte.
Quelle: Photocase
Inzwischen hat sich die Lage etwas beruhigt – es werden nach wie vor
Wohnungen und Gewerbeeinheiten gebaut, verkauft und auch vermietet;
und auch der Staat baut mit Förderprogrammen und Steuervorteilen in
Einzelfällen weiterhin kräftig mit.
Bei vermieteten Baudenkmälern beispielsweise können Aufwendungen,
die nach Art und Umfang zur Erhaltung derselben und ihrer sinnvollen
Nutzung erforderlich sind, wie bisher großzügig von der Steuer
abgesetzt werden. Acht Jahre lang können jeweils neun Prozent und in
den folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent der Kosten zur
Minderung des steuerpflichtigen Einkommens angesetzt werden. Gleiches
gilt auch für die Herstellungskosten bei Modernisierungs- und
Instandsetzungs-Maßnahmen an Gebäuden in Sanierungs- und
städtebaulichen Entwicklungsgebieten.
Die eigentlichen Gebäude-Anschaffungskosten können jedoch leider nur
mit zwei bzw. 2,5 Prozent (Bau- jahr vor 1925) abgeschrieben werden.
Selbstverständlich müssen die jeweiligen Baumaßnahmen mit dem
Denkmalschutz abgestimmt werden.
Wer gerne selbst in einem denkmalgeschützten Altbau wohnt, kann auch
als Selbstnutzer die Steuerbehörde an den Baukosten für den Erhalt
der Denkmal-Substanz beteiligen. Zehn Jahre lang sind jeweils neun
Prozent der Aufwendungen steuerlich absetzbar.
Allerdings lässt sich auch mit einem herkömmlichen Vermietungsobjekt
Geld verdienen und zugleich eine Steuerersparnis realisieren – auch
nach dem Wegfall der degressiven AfA. Denn angesichts des andauernd
niedrigen Zinsniveaus und der – je nach Region und Lage –
moderaten Immobilien-Preise liegen die Mietrenditen derzeit häufig
über den Zinsaufwendungen für den Kapitaldienst.
Aufgrund der AfA von regelmäßig zwei Prozent und der Absetzbarkeit
von Erhaltungs-Aufwendungen bleibt das steuerliche Ergebnis meist
negativ; der entstehende Werbungskosten-Überschuss kann mit anderen
Einkünften verrechnet werden und mindert so die persönliche
Steuerschuld.
Anders als in der Vergangenheit müssen Investoren allerdings damit
rechnen, dass die zunächst steuermindernd vorgenommene AfA
spätestens beim Verkauf der Immobilie nachversteuert werden muss.
Denn die Spekulationsfrist von derzeit noch 10 Jahren für Immobilien
dürfte spätestens ab 2008 der Vergangenheit angehören. In Zukunft
dürfte also die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den um
die AfA geminderten, ursprünglichen Anschaffungskosten zu versteuern
sein – nur steht noch nicht fest, in welcher Höhe.
Seit 01.01.2006 besteht für private Hausbesitzer sowie für Mieter
die Möglichkeit, 20 Prozent des Lohnanteils einer Handwerker-Rechnung
direkt von ihrer Steuerschuld abzuziehen. So kann die Steuerlast pro
Jahr bis zu max. 600 Euro gesenkt werden. Voraussetzung dafür ist
eine Rechnung mit separat ausgewiesenem Lohnkosten-Anteil sowie die
Begleichung dieser Rechnung per Überweisung, in jedem Fall aber
unbar.
Autor: B. Schraml
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